Schön, dass Sie dabei sind!

Wir freuen uns, dass Sie sich am diesjährigen Erdbeersonntag am 14.06.2026 von 12-18 Uhr beteiligen wollen. Zur Standanmeldung füllen Sie bitte unten stehendes Formular aus. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu §6 HGastG und §43 IfSG am Ende der Seite.

HGV Anmeldung

Erdbeersonntag

HGV-Mitglieder kostenfrei - Örtliche Vereine/Kleingwerbe/Kunstgewerbe 50€ - Gewerbetreibende ohne HGV Mitgliedschaft 100€
Wir werden Ihren Wunsch soweit uns möglich ist berücksichtigen.
Wenn möglich wird Ihnen bei Bedarf ein Stromanschluss zu einem Bereitstellungspreis von 50€ an ihrem Standplatz zur Verfügung gestellt.
Bitte geben Sie die geplante Größe ihres Standes in Länge in Metern x Breite in Metern. Beispiel:4x2m
Bitte geben Sie möglichst detailliert Ihre Planungen an und beschreiben Sie Angebote, die oben nicht aufgeführt sind.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Anmeldung erst mit Überweisung der ggf. anfallenden Teilnahmegebühr und ggf. der Strombereitstellungskosten, Gültigkeit erhält.
Ich erkläre mich mit der Speicherung, Verarbeitung, Nutzung und Veröffentlichung meiner Kontaktdaten im Rahmen der Veranstaltung HGV Erdbeersonntag einverstanden.

Wichtiger Hinweis zu §6 HGastG und §43 Abs. 1 IfSG

Beachten Sie bitte, dass der Verkauf  von Getränke oder Speisen an einem Stand gegenüber der Stadt Langenselbold gemäß §6 HGastG angezeigt werden muss. Über untenstehenden Link können Sie das entsprechende Dokument herunterladen:

Anzeige nach §6 HGastG Stadt Langenselbold

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte bis spätestens 30.04.2026 an projekte@hgv-langenselbold.de, wir übernehmen dann die Anmeldung, sowie die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30€ bei der Stadtverwaltung für Sie. Nach dem 30.04.2026 müssen Sie die Anzeige selbst gegenüber der Stadt stellen und auch die Gebühr selbst tragen. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe bei der Stadtverwaltung spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen muss.

Ebenfalls muss beim Verkauf von Getränken und Speisen mindestens eine Person am Stand über eine aktuelle Infektionsschutzbelehrung gemäß §43 Abs. 1 IfSG verfügen. Die Bestätigung über die Belehrung muss am Stand auf Verlangen vorgezeigt werden können. Der Main-Kinzig-Kreis bietet die Belehrungen inzwischen auch online an. Weitere Informationen dazu finden Sie über untenstehenden Link.

Belehrung nach §43 IfSG Main-Kinzig-Kreis